Die betriebliche Altersvorsorge sieht sechs verschiedene Formen vor, je nachdem, welche Organisationsform sie nutzen. Hier findest Du einen Überblick über jede Form, sodass Du herausfinden kannst, welche Form der bAV für Deine Situation am besten geeignet ist. Ready? Let’s go!
Direktversicherung
Einer der Organisationsformen der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktversicherung. Sie zeichnet sich durch eine Versicherung aus, die Arbeitgeber:innen als Versicherungsnehmende für die Arbeitnehmer:innen als Versicherten abschließt. Dies ist die gängigste Methode, da sie einfach und für alle Arten von Unternehmen geeignet ist, auch für kleine Unternehmen mit nur wenigen Beschäftigten.
Bei der Direktversicherung schließt der oder die Arbeitgeber:in eine Lebens- oder Rentenversicherung über eine Versicherungsgesellschaft ab und wählt den Tarif, der ihm oder ihr am besten passt. Jeden Monat wird Geld in diese Versicherung eingezahlt, entweder durch den oder die Arbeitnehmer:in als Entgeltumwandlung, durch den oder die Arbeitgeber:in oder durch beide zusammen. Im Versicherungsvertrag kann festgelegt werden, ob der oder die Arbeitnehmer:in das angesparte Geld als Rente oder als Einmalzahlung erhält.
Arbeitnehmer:innen, die Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen, profitieren von staatlichen Zuschüssen, da auf den eingezahlten Betrag keine Steuern oder Sozialabgaben gezahlt werden. Außerdem müssen die Arbeitgeber:innen ab 2022 15 Prozent zur bAV für ihre Beschäftigten beitragen, wenn sie selbst den entsprechenden Betrag einzahlen. Bei Eintritt in den Ruhestand erhalten Arbeitnehmer:innen eine Rente, deren Höhe sich nach den von ihm oder ihr und seinem oder seiner Arbeitgeber:in geleisteten Beiträgen richtet (Höhe, Dauer und Zinssatz dieser Beiträge).
Pensionskasse
Andere Formen der Organisation von betrieblicher Altersvorsorge sind die Pensionskassen. Das sind rechtlich unabhängige Organisationen für die betriebliche Altersversorgung. Diese Organisationen können von einzelnen Unternehmen, einer Gruppe von Unternehmen derselben Branche oder von Versicherern gegründet werden und sind in der Regel Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaGs) oder Aktiengesellschaften (AGs). Ihre Funktionsweise ist in praktischer, rechtlicher und steuerlicher Hinsicht dieselbe wie die der Direktversicherung.
Als im Jahr 2002 festgelegt wurde, dass Arbeitnehmer:innen durch Entgeltumwandlung für ihre Rente sparen könnten, mussten die Versicherungsunternehmen zu diesem Zweck eine rechtlich eigenständige Einheit gründen. In der Zeit bis zur Einführung der Direktversicherung in ihrer heutigen Form wurden zahlreiche Pensionskassen gegründet, da sie die einzige Möglichkeit zur Umsetzung der Entgeltumwandlung waren. Heute sind die meisten von ihnen durch die Direktversicherung ersetzt worden, da es für die Versicherer praktischer ist, das Geld der Versicherten in ihre globale Kasse und nicht in eine separate Einrichtung fließen zu lassen.
Obwohl es nicht mehr so viele Pensionskassen gibt und sie nur noch selten neue Kund:innen aufnehmen, sind sie für Kund:innen, die bereits versichert sind, sehr profitabel, da ihre Verträge oft höhere Garantiezinsen haben als Direktversicherungen. Allerdings lohnt sich diese Form nur, wenn diese Zinssätze auch wirklich erreicht werden können.
Pensionsfonds
Pensionsfonds sind eine weitere Form der betrieblichen Altersvorsorge, die ähnlich wie die Direktversicherung funktioniert. Sie werden in der Regel von großen Unternehmen oder Versicherungsgesellschaften eingerichtet, damit sich die Arbeitgeber:innen nicht selbst um die Anlage des Geldes kümmern muss, wie es zum Beispiel bei Direktzusagen der Fall ist, sondern diese Aufgabe wird von der Pensionsfonds übernimmt.
Pensionsfonds funktionieren folgendermaßen: Die von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen gezahlten Beiträge werden am Kapitalmarkt angelegt, und die eingesparten Beiträge werden dann zusammen mit den erwirtschafteten Überschüssen als Rente an die Arbeitnehmer:innen ausgezahlt. Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung wird in der Regel über Pensionsfonds verwaltet. Obwohl es auch möglich ist, dass die Beschäftigten durch Entgeltumwandlung in den Fonds einzahlen, ist dies in der Praxis selten der Fall.
Neben der Direktversicherung und der Pensionskasse gehören Pensionsfonds zu den versicherungsbasierten Durchführungswegen. Sie beruhen oft auf denselben Produkten. Allerdings unterliegen Pensionspläne, die über Pensionsfonds eingerichtet werden, im Gegensatz zur Direktversicherung oder Pensionskasse der Insolvenzsicherung nach den Bestimmungen des Betriebsrentengesetzes.
Unterstützungskasse
Unterstützungskassen sind unabhängige Versorgungseinrichtungen, die zum Zweck der betrieblichen Altersversorgung gegründet wurden. Es gibt sie in einer Vielzahl von Unternehmen und in vielen verschiedenen Formen. In Form einer Unterstützungskasse ist es möglich, höhere Deckungssummen zu finanzieren als z. B. bei einer Direktversicherung oder mit Pensionsfonds. Der große Vorteil von Unterstützungskassen ist, dass sie ihr Kapital frei anlegen können, da sie nicht der Aufsicht der Versicherer unterliegen. So können die Unternehmen an der Gestaltung der Kapitalanlage mitwirken.
Es gibt verschiedene Arten, wie die pauschaldotierte Unterstützungskasse oder die rückgedeckte Unterstützungskasse. Die pauschaldotierte Unterstützungskasse basiert auf einem System, bei dem die Beschäftigten indirekt am Unternehmen beteiligt sind. Zur Absicherung sind die Arbeitgeber:innen verpflichtet, Beiträge an den Pensionssicherungsverein der deutschen Wirtschaft zu leisten, damit das Leistungsversprechen an die Arbeitnehmer:innen auch bei einer Insolvenz des Unternehmens eingehalten werden kann. Auf der anderen Seite gibt es die rückgedeckte Unterstützungskasse, bei der die Pensionsverpflichtungen ganz oder teilweise auf einen Versicherer ausgelagert werden. In diesem Fall zahlt der/die Arbeitgeber:in Beiträge an die Unterstützungskasse, die ihrerseits einen Vertrag mit einem Rentenversicherer abschließt, um den Arbeitnehmer:innen zu versichern, und die Unterstützungskasse zahlt die Rente. Dies bietet den Unternehmen mehr Sicherheit.
Direktzusage
Die Direktzusage ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, die typischerweise in großen Unternehmen angewendet wird. Das Unternehmen gibt seinen Mitarbeiter:innen eine direkte Pensionszusage und kann frei entscheiden, wie das Geld investiert wird, d.h. der oder die Arbeitgeber:in ist selbst für die Anlage der Pensionsfonds seiner Beschäftigten verantwortlich.
Durch die Flexibilität der Anlage ist es möglich, höhere Renditen zu erzielen als bei anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge. Wenn ein Versicherer beteiligt ist, geschieht dies als Rückversicherer für das Unternehmen. Diese Form wird oft als eine ausschließlich von der oder dem Arbeitgeber:in finanzierte Variante genutzt, aber alle Optionen sind offen. So kann der oder die Arbeitnehmer:in auch allein Beiträge leisten, oder der oder die Arbeitgeber:in bezuschusst die Beiträge der Arbeitnehmer:innen.
Sozialpartnermodell
Das Sozialpartnermodell wurde 2018 für das Betriebsrentenstärkungsgesetz geschaffen und wird in der Praxis noch nicht angewendet. Mit diesem Gesetz soll die betriebliche Altersversorgung in Unternehmen gestärkt und in kleinen und mittleren Unternehmen verallgemeinert werden, um sie für diese Arbeitgeber:innen attraktiver zu machen. Konkret geht es darum, dass Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände die betriebliche Altersvorsorge gemeinsam regeln und in Tarifverträgen verankern.
Die große Besonderheit des Modells der Sozialpartner ist, dass die Arbeitgeber:innen hier, anders als bei allen anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung, nur eine reine Beitragszusage abgeben müssen. Das bedeutet, dass sie sich verpflichten, jeden Monat einen bestimmten Betrag an Rentenbeiträgen zu zahlen, und sobald sie das getan haben, sind sie von der Haftung befreit, während bei den anderen Durchführungswegen letztlich immer der oder die Arbeitgeber:in dafür verantwortlich ist, dass die Beschäftigten ihre Rente erhalten.