Die Berufsunfähigkeitsversicherung, auch BU genannt, ist eine private
Versicherung, die Dir finanziell hilft, wenn Du nicht mehr arbeiten kannst. Die Versicherung ist dafür zuständig, den vereinbarten monatlichen Betrag in Form einer Rente zu zahlen, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage bist, in Deinem aktuellen Beruf zu arbeiten. Diese Gründe können sehr vielfältig sein und von Beruf zu Beruf variieren, aber in der Regel zahlt die Versicherung Leistungen, wenn Du nicht mehr in der Lage bist, 50 % Deines bisherigen Berufs auszuüben. Außerdem zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung in vielen Fällen Leistungen während der Zeit, in der Du aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit vorübergehend arbeitsunfähig bist.
In diesem Zusammenhang gibt es auch eine staatliche Rente, die sogenannte Erwerbsminderungsrente. Leider sind die Leistungen aus dieser Rent
e, wie wir schon in anderen Fällen mit staatlichen Renten gesehen haben, recht niedrig und würden im Falle einer dauerhaften Berufsunfähigkeit nicht ausreichen, um Dich finanziell über Wasser zu halten. Das bedeutet, dass eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für alle, die für ihren Lebensunterhalt auf ihr Arbeitseinkommen angewiesen sind, also für die meisten von uns, eine wichtige Versicherung ist.
Was ist der Unterschied zwischen der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Erwerbsminderungsrente?Wie bereits erwähnt, ist die Erwerbsminderungsrente eine staatliche Rente, die Menschen absichert, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur noch teilweise arbeiten können. Doch wie bei allen anderen staatlichen Renten werden auch diese Renten immer niedriger. Anders als die Generation unserer Eltern oder Großeltern sind wir gezwungen,
uns privat zu versichern und vorzusorgen, denn nicht nur die finanzielle Entschädigung ist relativ gering, sondern auch die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente sind viel schwieriger.
Derzeit sind nur diejenigen, die weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten können, teilweise versichert. Wer hingegen weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, erhält eine volle Erwerbsminderungsrente. Und diese beträgt in der Regel weniger als ein Drittel des letzten Bruttoverdienstes. Diese Stunden werden nicht in Bezug auf die Arbeit berechnet, die die Person zuvor verrichtet hat, sondern auf jede Arbeit, die sie verrichten kann.
Was ist der Unterschied zwischen der Arbeitsunfähigkeitsversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung?Der wichtigste Aspekt zur Unterscheidung zwischen einer Arbeitsunfähigkeit und einer Berufsunfähigkeit ist die Zeit. Wenn Du einen Unfall hast und Dir einen Knochen brichst, ist es normal, dass der Arzt Dich krankschreibt und dass Du nach dieser Zeit und den entsprechenden Behandlungen und Operationen wieder gesund wirst. Wenn Du angestellt bist, erhältst Du in der Regel für die ersten sechs Wochen Deines Krankenstandes Dein normales Gehalt. Danach zahlt Dir die gesetzliche Krankenkasse für
maximal 72 Wochen Krankengeld. Wenn Du aber selbstständig oder privat versichert bist, wird das Krankengeld von Deiner Krankenkasse gezahlt. Dies gilt als Arbeitsunfähigkeit, weil Du nach einer mehr oder weniger langen Zeit der Arbeitsunfähigkeit wieder gesund wirst und in Dein früheres Arbeitsleben zurückkehrst.
Bei Berufsunfähigkeit ist Deine Beeinträchtigung jedoch so schwerwiegend, dass Du Deinen Beruf höchstwahrscheinlich auf Dauer nicht mehr wie bisher ausüben kannst. Wenn Du einen Unfall oder eine schwere Krankheit hast, ist es natürlich oft schwierig, die Folgen und die Dauer der Beeinträchtigung vorherzusehen. Da es daher schwierig ist, von vornherein zu wissen, ob Du nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit dauerhaft oder nur vorübergehend arbeitsunfähig bist, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits dann eine Rente, wenn Deine Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich länger als sechs Monate andauern wird. Außerdem musst Du nicht vollständig arbeitsunfähig sein, um Leistungen zu erhalten. Es reicht aus, wenn Du mindestens 50 % Deiner bisherigen Arbeit nicht mehr ausüben kannst, d. h. Deine bisherige Leistungsfähigkeit um die Hälfte reduziert ist. Wenn Du zum Beispiel zuletzt 40 Stunden pro Woche gearbeitet hast, wird die Versicherung Dich als arbeitsunfähig einstufen, wenn Du voraussichtlich langfristig nur noch 20 Stunden pro Woche oder weniger arbeiten kannst. Die Leistung, die Du erhältst, ist die Leistung, die Du bei Vertragsabschluss mit dem Versicherer vereinbart hast, und ist nicht an Deinen bisherigen Gehalt gebunden.